| Veranstaltung: | LMV Grüne Jugend Saar 24.03.2019 |
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| Antragsteller*in: | Anne-Lorraine Ring (Saarbrücken KV) |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Angelegt: | 08.03.2019, 11:02 |
A5: Änderung Befugnisse bezüglich der Mitgliederdaten
Antragstext
Im Namen der Schatzmeister*in beantrage ich hiermit, dass dieses Amt in jedem
Falle Zugriff auf die Mitgliederdaten unserer Organisation erhalten muss.
Begründung
Im Rahmen dieses Zugriffs muss ein Eignungstest bzw. eine Datenschutzschulung (EU-DSGVO, Datenschutz-Grundverordnung) bei der Bundesgeschäftsstelle beantragt und durchgeführt werden (Zeitaufwand: 2-3h). Daraufhin muss der Zugriff auf die Mitgliederdaten von der Bundesgeschäftsführung freigeschaltet und die Zugriffsdaten dem/der Verantwortlichen mittels Brief zugetragen werden. Aufgrund der Langwierigkeit dieses Prozesses muss nach Neubesetzung der Ämter politische Geschäftsführung und Schatzmeister*in in jedem Fall gewährleistet sein, dass beide diesen Prozess durchlaufen und es somit zwei Personen gibt, die diese Daten einsehen können. Dies wird aus folgenden Gründen notwendig:
1. Falls die politische Geschäftsführung zurücktritt, nicht erreichbar, oder verhindert ist, muss es mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied möglich sein die Mitgliederdaten einzusehen und zu verwalten. Aufgrund des hohen organisatorischen Talentes eines/einer Schatzmeister*in ist es naheliegend diese Aufgabe vorübergehend ihm/ihr zu übertragen. Die Übertragung sollte automatisch, ohne Beschluss des Landesvorstandes oder der Landesmitgliederversammlung erfolgen.
2. Der/die Landeschatzmeister*in benötigt Zugriff auf die Mitgliederdaten, um finanzielle Angelegenheiten zu regeln. So müssen beispielsweise Gelder aufgrund von Doppelmitgliedschaften (Mitgliedschaften bei Bündnis90/Die Grünen und der Grünen Jugend) jährlich bei den Altgrünen beantragt werden, wofür Einsicht in die Doppelmitgliedschaften gewährleistet sein muss.
Um größere zeitliche Verzögerungen bei der Bearbeitung und Verwaltung von Mitglieds- und Finanzangelegenheiten zu vermeiden fordere ich die Landesmitgliederversammlung auf, meinen Antrag positiv zu bescheiden.
ANMERKUNG: Es handelt sich hierbei um einen organisatorischen Antrag, da der Zugriff auf die Mitgliederdaten laut Bundesverband für alle Mitglieder des Landesvorstandes grundsätzlich, nach Durchlaufen des angegebenen Prozederes, erlaubt ist. Es gilt also nicht, diese Handhabung in der Satzung zu verankern, sondern möglicherweise nur einen Hinweis auf Handhabung in der Geschäftsordnung zu geben, sozusagen als "Leitfaden", um organisatorische Debakel zu vermeiden.
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