Veranstaltung: | LMV Grüne Jugend Saar 24.03.2019 |
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Antragsteller*in: | Tim, Nick, Julian, Jeanne (Satzungsänderungskommission) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.03.2019, 17:38 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A9NEU2: Satzungsänderungsantrag zu § 12 (Finanzen), § 13 (Zusammenarbeit), 14 (Finanzen)
Antragstext
§ 12. FINANZEN
(1) Die*Der Schatzmeister*in legt in Kooperation mit dem Landesvorstand der
Landesmitgliederversammlung einmal im Jahr schriftlich einen Haushaltsplan für
das Folgejahr und einen detaillierten schriftlichen Jahresabschluss für das
Vorjahr vor. Beide müssen zu Beginn der Landesmitgliederversammlung allen
Mitgliedern zugänglich ausliegen.
(2) Die Rechnungsprüfer*innen prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie
die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den
Beschlüssen. Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht Mitglied des Landesvorstandes
sein. Die Rechnungsprüfer*innen berichten der Landesmitgliederversammlung
schriftlich und stellen den Antrag auf Entlastung des Landesvorstandes in
Finanzangelegenheiten.
(3) Die Grüne Jugend Saar gibt sich selbst eine Finanzordnung, die nicht Teil
dieser Satzung ist. Weiteres zu den Finanzen ist dort geregelt.
(4) Zeichnungsberechtigt für die Finanzangelegenheiten sind die Sprecher*innen,
die*der Landesschatzmeister*in und die*der Politische Geschäftsführer*in im
Auftrag des Landesvorstandes. Die*Der Landesschatzmeister*in ist
einzelverfügungsberechtigt, alle anderen übrigen genannten Mitglieder des
geschäftsführenden Landesvorstandes sind gemeinschaftlich verfügungsberechtigt.
§ 13. ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN POLITISCHEN GRUPPIERUNGEN
( 1) Die Grüne Jugend Saar versteht sich als internationalistische und
progressive politische Gruppierung. Dies bedeutet für den Landesverband eine
übergreifende Zusammenarbeit mit anderen Gliederungen der Grünen Jugend, wie
zB.mit anderen Landesverbände und mit dem Bundesvorstand.
(2) Eine Zusammenarbeit findet insbesondere innerhalb der Großregion (Rheinland-
Pfalz, Saarland, Luxembourg, Wallonie, Lorraine) mit den dortigen ökologischen,
kapitalismuskritisch, feministschen, antirassistischen und antifaschistischen
Organisationen statt.
§ 14. DELEGIERTE
(1) Die Grüne Jugend Saar hat auf dem Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen
Saar mindestens zwei Delegierte.
(2) Die Grüne Jugend Saar hat auf dem Landesparteirat von Bündnis 90/Die Grünen
Saar mindestens eine*n Delegierte*n.
(4) Die Delegierten werden nach dem Frauen, Inter und Trans Statut und im
gleichen Turnus mit dem Landesvorstand gewählt.
(5) Die Delegiertenlisten werden grundsätzlich offen auf einer
Landesmitgliederversammlung gewählt.
Begründung
Änderung:
§ 12
- Rechtschreibfehler und redaktionelle Änderung
§ 14
- Die Delegiertenlisten werden grundsätzlich offen auf einer Landesmitgliederversammlung gewählt.
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