Veranstaltung: | LMV Grüne Jugend Saar 24.03.2019 |
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Antragsteller*in: | Julian, Tim, Nick, Jeanne (Satzungsänderungskommission) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.03.2019, 17:25 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A8NEU: Satzungsänderungsantrag zu § 9 (Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in) und § 10 (Awarenessteam)
Antragstext
Ersetzen des jetzigen § 9 Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in durch:
§ 9 Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in
(1) Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in wird auf der LMV für ein Jahr
gewählt und legt jährlich in mündlicher oder schriftlicher Form einen
Jahresbericht ihrer*seiner Arbeit vor. Dieser beinhaltet geschlechtsspezifisch
relevante Entwicklungen innerhalb der Grünen Jugend Saar. Während ihrer*seiner
Amtszeit ist sie*er ferner dazu beauftragt, frauenpolitisch relevante
Entwicklungen und Ereignisse außerhalb der Grünen Jugend Saar zu verfolgen und
darüber zu berichten und zu informieren. Sie*er soll für das Thema
Gleichberechtigung sensibilisieren und dient hierfür als Ansprechpartner*in.
(2) Frauen- und Genderpolitische Sprecher*in kann Pressemitteilungen verfassen,
die ihr*sein Aufgabengebiet betreffen. Die Entscheidung über die
Veröffentlichung erfolgt nach § 6 Abs. 10 S. 4. Ebenso soll sie*er in Absprache
mit dem LAVO Aktionen anstoßen, die dem Thema der Gleichberechtigung förderlich
sind.
(3) Sie*Er arbeitet mit entsprechenden Stellen auf Bundesebene und mit Bündnis
90/Die Grünen zusammen.
(4) Die*Der Frauen- & Genderpoltische Sprecher*in wird im gleichen Turnus wie
der Landesvorstand gewählt.
- Ersetzen des § 10 durch § 10 Awarenessteam:
§ 10 AWARENESS-TEAM
(1) Die Grüne Jugend Saar stellt sich gegen jede Form der Diskriminierung. Dazu
wird ein Awareness-Team gewählt. Das Awareness-Team steht allen Mitgliedern
jederzeit zu vertraulichen Gesprächen bereit und kann gegebenenfalls
unterstützend tätig werden. Auch wird das Team zur Streitschlichtung tätig.
Streitfälle werden durch das Awareness-Team vorgetragen, die LMV entscheidet
nach Stellungnahme des Awareness-Teams über die Sache.
(2) Die Mitglieder des Awarenessteams dürfen weder Mitglied im Landesvorstand,
noch als Schatzmeister*in, Geschäftsführung oder Sprecher*in im Vorstand einer
Ortsgruppe tätig sein. Sie sind außerdem nicht an Weisungen gebunden.
(3) Das Awareness-Team besteht aus zwei oder vier Personen. Davon ist die Hälfte
der Plätze an FIT-Personen zu vergeben. Es ist vor der Wahl von der
Landesmitgliederversammlung abzustimmen, ob das Team aus zwei oder vier Personen
bestehen soll.
(4) Das Awareness-Team kann auf der Landesmitgliederversammlung einen Bericht
über seine Tätigkeit vorlegen.
Begründung
Änderungen beinhaltet:
§ 9
- Umformulierungen in Abs. 1
- Präzisere Formulierung über die Abstimmung über Pressemitteilungen
§ 10
- Einfügen: "noch im geschäftsführenden Vorstand (Schatzmeister*in, Geschäftsführung, Sprecher*in) einer Ortsgruppe tätig sein"
Begründung: Vorher durften Mitglieder eines Ortsgruppenvorstandes nicht im Awarenessteam tätig sein. Dies führt jedoch dazu, dass kaum Mitglieder der Grünen Jugend Saar dafür in Frage kommen. Wir sehen es als ausreichend an, lediglich Mitglieder im geschäftsführenden Landesvorstand auszuschließen.
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