Der geschäftsführende Vorstand einer Ortsgruppe sieht überall anders aus. In Saarbrücken besteht der geschäftsführende Vorstand beispielsweise nur aus der Schatzmeisterin. Die Regelung, so wie sie da steht, würde eine Ungleichbehandlung zwischen den Ortsgruppen schaffen.
Es ist natürlich damit abzuwägen, dass es bisher das Problem gab, dass sich nur wenige Menschen für das Awarnessteam fanden, die sich nicht schon anderweitig in einem Vorstand engagieren. Trotzdem kann der hier vorgeschlagene Weg nicht die Lösung sein. Wenn das Awarenessteam, so wie es zur Zeit existiert, nicht gut arbeiten kann weil es wenige Mitglieder mit genügend Erfahrung gibt, die gerne Teil davon wären, könnte man besser genau evaluieren, ob das Awarenessteam überhaupt als ständiges Team sinnvoll ist.
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