Veranstaltung: | Programmdiskussion Grüne Jugend Saar |
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Antragsteller*in: | Tim Gilzendegen, Juliette Helmer |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.08.2018, 18:11 |
Themenbereich: | Bildung |
A11: Sexismus in der Kleidungspolitk von Schulen
Antragstext
Die Grüne Jugend Saar fordert Gleichberechtigung in der Kleidungspolitik von
manchen Schulen. Jungen und Mädchen sind nicht gleichberechtigt, Lehrer*innen
können
Schülern/Schüler*innen ihren Kleidungsstil oder ihre eigenen Ansichten
aufzwingen.
Deswegen fordert die Grüne Jugend Saar die betroffenen Schulen auf ein klares
Regelwerk aufzustellen. Die Kleidung trägt zum eigenen Stil und zur
Individualität bei. Die Persönlichkeitsentwicklung findet auch in der Schulzeit
statt.
Die Schule darf diesen Ablauf nicht stören. Diese soll in diesem Regelwerk den
Schülern*innen keine Kleidungsstücke verbieten, außer es handelt sich um diese
zwei Sachen: das Fach Sport, wo eine sinngemäße Kleidung getragen werden sollte,
um keine Probleme auch unter Lehrern/Lehrerinnen und Schülern/Schülerinnen zu
schaffen. Dazu sind Beleidigungen auf Kleidungsstücken nicht gestattet diese
währen z.B.: Gewaltverherrlichung und Verharmlosung von schlimmen
geschichtlichen Ereignissen und Beleidigungen von Menschen und Menschengruppen.
Am Anfang jedes Schuljahres sollten Klassenlehrer/ Klassenlehrerin der
Unterstufe die ganze Hausordnung/das Regelwerk erklären, damit die Schüler*innen
ihre Rechte in der Kleidungpolitik und der anderen Regeln der Schule wissen und
damit keine Fehler auf beiden Seiten auftreten können. Die höheren Klassenstufen
ab Klassenstufe 7 werden mindestens nur noch über die neuen Regelungen
informiert.
Begründung
In diesen Schulen gibt es z.B., dass Jungen „Tang Tops“ tragen dürfen, aber eine weibliche Person nicht. Dieser Unterschied zwischen den Geschlechtern ist nicht gerechtfertigt. Diese Verbote gelten für beide Geschlechter im Sportunterricht, weil diese nicht sinngemäß sind.
Bsp. für ein Regelwerk dieser Art:
Bekleidung
Auf dem Schulgelände und zu den Schulzeiten haben die Schüler*innen freie Auswahl in ihrere eigenen Bekleidung. Ausnahmen sind im Sportunterricht, dort sollte eine angemessene Bekleidung getragen werden. 2. Ausnahmefall sind Kleidungsstücke mit Beleidigungen die Menschen und Menschengruppen betreffen oder schlimmen geschichtlichen Ereignissen verharmlosen.
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