Der*die Genderbeauftragte ist bisher ein eigenständiges Organ und hat eine Kontrollfunktion.
Wenn die gleiche Person im LaVo mitarbeitet, hat dies sicher auch Vorteile, aber die Genderbeauftragte als eigenes Organ des Verbands (neben der Mitgliederversammlung, dem Landesvorstand und den Arbeitsgemeinschaften) abzuschaffen, würde die besondere Rolle etwas entwerten.
§8 1-3 wären außerdem obsolet (oder müssten angepasst werden), da sie sich konkret auf den*die Genderbeauftragte beziehen - dieses Amt würde ja entfallen.
Als Kompromiss/ Übergangslösung schlage ich daher vor, "den*die Genderpolitische Sprecher*in" als zusätzliches Amt im Landesvorstand einzuführen, welches die gleichen Rechte hat, wie die Beisitzer*innen.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Genderpolitische*r Sprecher*in in den LaVo |
---|---|
Antragsteller*in: | Johannes Klein (Saarbrücken KV) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 26.11.2017, 20:36 |
Kommentare