Veranstaltung: | LMV Grüne Jugend Saar 09.12.17 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Philip Oppenländer |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 11.11.2017, 19:46 |
A7: Satzungsänderungsantrag: Einführung eines § 5a Förderung von FIT*Personen im Landesverband der Grünen Jugend Saar
Antragstext
Der folgende Antrag versteht sich zunächst als Änderungsantrag zur Einfühung des
Frauenstatuts. Hilfsweise wird jedoch weiterhin beantragt, den folgenden § 5a in
die Satzung der Grünen Jugend Saar einzuführen:
§ 5a Förderung von FIT*Personen im Landesverband der Grünen Jugend Saar
I 1Als feministischer Jugendverband setzt sich die Grüne Jugend Saar gezielt für
die Förderung von Frauen*, Inter- und Transpersonen (FIT*Personen) ein.
2Darunter sind Gleichberechtigung und Mitspracherecht in Entscheidungsprozessen
zu verstehen.
II 1Während einer Landesmitgliederversammlung wird auf Antrag einer FIT*Person
eine FIT*Versammlung einberufen, welche unter Ausschluss der Menschen anderer
Geschlechtsidentität stattfindet. 2Die Versammlung dient dem Zweck die
besonderen Belange der FIT*Personen zu klären und insbesondere ein FIT*Personen-
Votum zu Anträgen abzustimmen, welche von der FIT*Versammlung als bedenklich im
Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht und die Teilhaberechte von FIT*Personen
angesehen werden. 3Die Versammlung befindet über alle von einer zu bestimmenden
Versammlungsleitung aufgerufenen Tagesordnungspunkte innerhalb einer Stunde.
4Lehnt die FIT*Versammlung einen Antrag der LMV ab, so gilt dieser in der
Gesamtheit als abgelehnt. 5Der Antragsteller kann den fraglichen Antrag auf der
darauffolgenden LMV nur dann erneut einbringen, wenn er gegenüber dem Vorstand
und der Versammlungsleitung der FIT*Versammlung, welche seinen Antrag abgelehnt
hat glaubhaft darlegen kann, dass er seinen Antrag im Hinblick auf die
Vorbehalte der FIT*Versammlung überarbeitet hat. 6Im Zweifel kann ein Antrag
nicht erneut zur Abstimmung gebracht werden.
III Bei der Wahl des Vorstands ist darauf zu achten, dass FIT*Personen
gleichberechtigt repräsentiert sind.
Begründung
Die Begrüdung des Antrags erfolgt mündlich.
Änderungsanträge
- Ä1 (Moritz Philipp, Eingereicht)
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