Veranstaltung: | LMV Grüne Jugend Saar 09.12.17 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Satzungsänderungsanträge |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.12.2017, 13:08 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A1neu2: Satzungsänderungsantrag zu § 7 der Satzung der Grünen Jugend Saar
Antragstext
§ 7 DIE ARBEITSGEMEINSCHAFTEN (AGS)
1. Arbeitsgemeinschaften sind landesweite themenorientierte Gruppierungen.
In den AGs können sich Mitglieder und Nichtmitglieder zusammenfinden, um
einzelne Themengebiete zu erarbeiten.
2. Die Gründung der Arbeitsgemeinschaften ist frei. Über Annahme oder
Ausschluss einer Arbeitsgemeinschaft entscheidet die
Landesmitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
3. Die Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaften sind nicht bindend.
Arbeitsgemeinschaften haben einen Anspruch auf Förderung ihrer Arbeit
durch finanzielle Bezuschussung durch den Landesverband.
4. Als Verbindungspersonen zum Vorstand wählt jede Arbeitsgemeinschaft für
die Dauer von einem Jahr mindestens zwei Sprecher*innen. Wiederwahl ist
möglich. Das Ergebnis der Wahl ist dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
Die Sprecher*innen müssen Mitglieder des Landesverbandes sein.
5. Im Sinne der kooperativen Zusammenarbeit sind die AGs der Grünen Jugend
Saar dazu ermutigt, den gegenseitigen Austausch mit den LAGs von Bündnis
90/Die Grünen Saar zu suchen und zu fördern. Dies gilt insbesondere im
Falle der Koexistenz themengleicher oder themenüberschneidender GJ AGs und
LAGs im Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen.
6. Innerhalb einer oder mehrerer Arbeitsgemeinschaften können von diesen
spezialisiertere Facharbeitsgruppen frei eingerichtet werden. Diese
Facharbeitsgruppen sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.
Begründung
Hinweis: Der Änderungsantrag orientiert sich in Teilen auch an dem Status Landesarbeitsgemeinschaften von Bündnis 90/Die Grünen Saar - beschlossen am 02.02.2014 von Landesparteirat in Dillingen. Dazu: http://gruene-saar.de/wp-content/uploads/2014/12/LAG-Statut-Grüne-Saar.pdf
Zum Vergleich die derzeitige Fassung des § 7 der Satzung: § 7 DIE ARBEITSGEMEINSCHAFTEN (AGS)
1. Arbeitsgemeinschaften sind landesweite themenorientierte Gruppierungen. In den AGs können sich Mitglieder und Nichtmitglieder zusammenfinden, um einzelne Themengebiete zu erarbeiten.
2. Die Gründung der Arbeitsgemeinschaften ist frei. Es sollte mindestens ein Sprecher bestimmt werden. Über Annahme oder Ausschluss einer Arbeitsgemeinschaft entscheidet die Landesmitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
3. Die Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaften sind nicht bindend. Arbeitsgemeinschaften haben einen Anspruch auf Förderung ihrer Arbeit durch finanzielle Bezuschussung durch den Landesverband.
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