Veranstaltung: | LMV Grüne Jugend Saar 09.12.17 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Philip Oppenländer |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.12.2017, 13:11 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A2neu2: Satzungsänderungsantrag zur Satzung der Grünen Jugend Saar: Einführung eines neuen § 12 Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen
Antragstext
Vorgeschlagen wird die Einführung eines § 12 Zusammenarbeit mit anderen
politischen Gruppierungen, die Annahme des Antrags zur Satzungsänderung hätte
zur Folge, dass die derzeitigen Paragraphen 12 – 14 in ihrer Ordnungszahl
jeweils um eins erhöht werden müssten, sodass aus § 12 a.F. § 13 n.F. wird, aus
§ 13 a.F. wird § 14 n.F. und so weiter.
§ 12 Zusammenarbeit mit anderen politischen Gruppierungen
(1) 1 Die Grüne Jugend Saar versteht sich als weltoffene und tolerante
politische Gruppierung. 2 Dies bedeutet für den Landesverband eine übergreifende
Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden der Grünen Jugend, sowie auch anderen
Mitglieder von FYEG.
(2) 1 Eine Zusammenarbeit findet insbesondere innerhalb der Großregion
(Rheinland-Pfalz, Saarland, Luxembourg, Wallonie, Lorraine) mit den dortigen
ökologischen, sozialen, linksliberalen Jugendverbänden statt. 2 Dies kann unter
anderem Einladungen auf Treffen, Versammlungen oder zu Aktionen, wie auch die
Planung gemeinsamer Aktivitäten zum Beispiel Sommercamps, Protestaktionen,
Wahlkampfaktionen bedeuten.
Begründung
Das Saarland ist Teil der Großregion, dem sollte auch die Grüne Jugend Saar Rechnung tragen. Eine Aufnahme der Zusammenarbeitsabsichten mit den andernen Grünen Jugenden (insbesondere déi jonk gréng und Grüne Jugend Trier), aber auch die Vernetzung mit den anderen politischen Jugendorganisationen der demokratischen Parteien (Jusos, solid, Julis, JU, SchülerUnion...) sollte nicht ausbleiben.
Es stellt nicht zuletzt ein schönes Zeichen dar, sich solche Vorschriften in seine Satzung zu schreiben.
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