Ich möchte keine zentrale Stelle schaffen, an der registriert ist, wer THC-haltige Produkte kaufen möchte und wieviel gekauft wurde. Die Missbrauchsgefahr einer solchen Datei auch und gerade durch staatliche Stellen ist enorm und dementsprechend wäre der illegale Weg für viele weiterhin die bevorzugte Wahl. Dezentrale Speicherung wiederum ist wirkungslos, da die Ausgabestelle gewechselt werden kann. Also gleich ganz lassen.
Antrag: | Drogenpolitik |
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Antragsteller*in: | Andrea Oster |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.03.2019, 10:09 |
Kommentare
Johannes Klein:
Tim Gilzendegen:
Da kann ich dir nicht zustimmen. Eine Speicherung erfolgt auch nur einen Monat lang, aber wir können den Konsumenten nich unbeschränkt(mit dem passenden Alter) alles THC haltiges Verkaufen. Wer soll dies Missbrauchen. Sind also Strafregister/Polizeiakten in denen ich vorkomme, weil ich ein Gasleck meldete oder, dass ich als Ersthelfer an einer Unfallstelle war falsch. Die Krankenkasse speicher dies sowieso/sowie deine Bank. Es ist einfach eine Limitierung wie bei der Bank. Du kannst nich mehr Geld sofort abheben als 10.000 €. Es ist einfach eine Limitierung.
MfG
Tim Gilzendegen