Generell bin ich der Ansicht, dass der Antrag unausgereift ist und daher überarbeitet auf der nächsten LMV behandelt werden sollte. Sofern der Antrag nicht zurückgezogen wird, beantrage ich die oben genannten Änderungen mit folgender Begründung:
- Der Aspekt des „triebhaften Essverhaltens“ impliziert eine Klassifizierung von Ernährungskultur und delegitimiert genussvolles Essen als unvernünftiges Handeln oder gar als animalische Naturgewalt.
- Die Antragsteller*innen folgen in ihrer Argumentation über Zuckersteuer und deren Auswirkungen auf das Gesundheitssystem der Denkstruktur neoliberalerer Selbstführung. Mittels der Einführung einer Zuckersteuer (die im Antrag weiter unklar bleibt) soll eine selbstgeführte Reduzierung des Zuckerkonsums erfolgen. Problematisiert wird hiermit das individuelle Ernährungsverhalten, nicht aber weitere "Risikofaktoren".
- Gleichzeitig ignorieren die Antragsteller*innen kulturhistorische Aspekte des Zuckerkonsums. Deutlich wird dies u.a. in der Argumentation, eine Zuckersteuer führe gerade bei einkommensschwachen Personen zur Reduktion des Zuckerkonsums. Während Zucker lange Zeit ein teureres Luxusgut war, ist Zucker heute klassenunabhängig verfügbar. Im Bezug darauf ist die Argumentationslogik des Antrags etwas überheblich formuliert, da besonders einkommensschwache Personen problematisiert werden. Der legitime Zuckerkonsum der Mittelklasse wird hiermit zum legitimen Geschmack, der nicht nur einzuhalten ist, sondern man sich auch finanziell leisten muss.
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