Veranstaltung: | LMV Grüne Jugend Saar 24.03.2019 |
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Antragsteller*in: | Tim, Nick, Julian, Jeanne (Satzungsänderungskommission) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.03.2019, 18:11 |
A12: Satzungsänderung zu §7 (Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen))
Antragstext
§ 7. DIE LANDESARBEITSGEMEINSCHAFTEN (LAGen)
(1) Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) sind landesweite themenorientierte
Gruppierungen. In den AGs LAGen können sich Mitglieder und Nichtmitglieder
zusammenfinden, um sich vertieft mit Fachthemen auseinanderzusetzen und dazu zu
positionieren. Sie tragen somit zur inhaltlichen Arbeit der Grünen Jugend Saar
bei.
(2) Die Gründung der Landesarbeitsgemeinschaften ist frei. Die Mitglieder der
LAG wählen bis zu zwei Sprecher*innen. Davon ist ein Platz mit einer FIT*-Person
zu besetzen. Bewirbt sich nur ein*e Kandidat*in auf das Amt der/des Sprecher*in,
entfällt die Quotierung. Über Anerkennung oder Ausschluss einer
Landesarbeitsgemeinschaft entscheidet die Landesmitgliederversammlung mit
einfacher Mehrheit.
(3) Die Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaften sind nicht bindend.
Arbeitsgemeinschaften haben keinen Anspruch auf Förderung ihrer Arbeit durch
finanzielle Bezuschussung durch den Landesverband.
Begründung
- Aufgaben ausformuliert
- Formulierungen geändert
- höchstens zwei Sprecher*innen
- kein Anspruch auf Förderung durch den Landesverband
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